HALTEVERBOTSSCHILDER | HALTEVERBOTSZONE (Raum Berlin)
|
||
1 Zone
|
2 Zonen
|
|
1 Tag (24 Stunden)
|
65,00€
|
95,00€
|
2 aufeinander folgende Tage (48 Stunden)
|
90,00€
|
120,00€
|
19% Mehrwertsteuer im Preis enthalten. |
||
Wir benötigen Ihre Reservierung und Vorauszahlung
mindestens 7 Werktage vor dem Umzugstermin.
Alle Preise inklusive polizeilicher Genehmigung, rechtzeitiger Aufstellung
sowie Abholung der Schilder.
Unsere Leistungen im Überblick:
-
Für den Fall, dass ein KFZ zum Gültigkeitszeitraum in der Halteverbotszone abgestellt steht, können Sie diese KFZ kostenpflichtig abschleppen lassen; was aber mit der Polizei vor Ort abzustimmen ist und leider nicht immer erreicht werden kann. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das abschleppen. Der Falschparker ist zwar zum Schadensersatz an Sie verpflichtet, Sie müssen aber die Abschleppkosten zunächst verauslagen. - Zum vereinbarten Zeitpunkt holen wir die Beschilderung wieder ab.
Bitte sprechen Sie uns mindestens 7 Werktage vor Gültigkeitsbeginn an - bBitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung wünschen - Wir kümmern uns um die Anmeldung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde in Ihrem Namen -
Wir reichen Ihnen die erteilte Genehmigung weiter (Bitte halten Sie die Genehmigung und einen gültigen Personalausweis am Umzugs- bzw. Containeraufstelltag bereit).
Wir richten die Halteverbotszone ein und stellen die Beschilderung auf.
Wir richten die Halteverbotszone ein und stellen die Beschilderung auf.
Rechtliche Aspekte:
Grundlage der Einrichtung der Halteverbotszone ist die StVO. Das Parken oder Halten in mit Halteverbotszeichen gekennzeichneten Bereichen ist verboten. Wenn Sie eine behördliche Genehmigung erhalten, für einen Umzug oder eine Baustelle eine Halteverbotszone einrichten zu dürfen, gilt diese Beschilderung wie herkömmliche, fest montierte Verkehrsschilder.
Zwingend erforderlich ist:
- Die Aufstellung muß genehmigt sein. Alle Fristen und Vorschriften müssen bei der Aufstellung eingehalten werden
- Die aufgestellten Verkehrszeichen entsprechen in Beschaffenheit, Aufstellart und Aufstellort der StVO.
Nach der StVO gilt:
-
Grundsätzlich ist der Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Verkehrsregelungen verantwortlich. Geschehen diese mit Wissen des Halters oder kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird der Fahrzeughalter zur Haftung herangezogen. Wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig und/oder -behindernd abgestellt wird, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Bei Schäden, die dabei am Fahrzeug entstehen, haftet demnach der unmittelbare Verursacher und nicht die Polizei oder sonstige Dritte, also nicht Sie als Auftraggeber.
Unsere BAUMASCHINEN
- BOBCAT 319 | MINIBAGGER
CAT 301.8C | MINIBAGGER
ATLAS 1304 | GREIFER
CAT 906.H | RADLAGER
AUFSATZ STRAßE- REINIGUNGSKEHRE
MAN 27.343 | LADEKRAN CONTAINER
MAN LE180C | KIPPER | GREIFER -
ANHÄNGER JOTHA TAW 2530
klEINGERÄTe und mehr... - WACKER HANDSTAMPFER
WACKER VIBRATIONSWALZE
WACKER TRENNSCHNEIDER
WACKER FUGENSCHNEIDER
WACKER VIBRATIONSPLATTE 13kN
WACKER VIBRATIONSPLATTE 15kN
Wacker STROMERZEUGER
BAUSTELLEN ABSPERRUNGEN
